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Anlagen und Umwelttechnik WHG + VAwS

Unbenanntes Dokument

 

Sachverständigentätigkeit gem. WHG + VAwS  

  • Wir prüfen Ihre Tankanlage/Heizölverbraucheranlage oder Eigenverbrauchstankstelle
  • Wir unterstützen Sie in der Gestaltung Ihrer Anlagen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Zu den detailierten Kontaktdaten bei Ihnen vor Ort können sie sich auf folgender Seite informieren:
http://www.tpd-bayern.de/frames/fs_whg/frameset_whg.htm

Um welche Anlagen handelt es sich?

Das sind Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gemäß dem Wasserhaushaltsgesetz WHG und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen VAwS, sowie der jeweiligen Ländergesetzgebung. Diese Anlagen sind durch zugelassene Sachverständige auf den ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen.

Wann und wie oft sind diese Anlagen prüfpflichtig?

  • Vor Inbetriebnahme oder nach einer wesentlichen Änderung.
  • Spätestens fünf Jahre, bei unterirdischer Lagerung in Wasser- und Quellenschutzgebieten spätestens zweieinhalb Jahre nach der letzten Überprüfung.
  • Vor der Wiederinbetriebnahme einer länger als ein Jahr stillgelegten Anlage.
  • Wenn die Prüfung wegen der Besorgnis einer Wassergefährdung angeordnet wird.
  • Wenn die Anlage stillgelegt wird.